Kleingartenverein " Grüne Laube " e.V.

Gartenordnung

1. Pacht, Beitrag und Einmalzahlung
Für jeden Garten wird jährlich ein Pachtzins, je nach Größe des Gartens, erhoben. Die Höhe
des Betrages wird in der Mitgliederversammlung beschlossen. Zur Zeit ist ein Betrag von
0,12 €/m2 festgesetzt.
Für jedes Vereinsmitglied wird jährlich ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe des Betrages
wird ebenfalls in der Mitgliederversammlung beschlossen. Zur Zeit ist ein Betrag von
12,27 € pro Mitglied und Jahr festgesetzt.
Da bei leerstehenden Gärten ebenfalls Kosten für den Verein anfallen wurde durch die
Mitglieder eine Einmalzahlung beschlossen. Diese errechnet sich aus der Anzahl der
freien Gärten und deren m/2, umgelegt auf alle Mitglieder und wird jedes Jahr neu
berechnet.
Die Kassierung von Pacht, Beitrag und Einmalzahlung findet jeweils im Frühjahr statt und
wird, zeitnah durch Aushang und auf der Website, vor der Kassierung bekanntgegeben.
Die Zahlung dieser Beiträge sind eine Bringepflicht. Bei Verhinderung am festgelegten
Termin ist jedes Mitglied verpflichtet seine Beiträge schnellstmöglich zu bezahlen.
Eine Kontaktaufnahme diesbezüglich, ist jederzeit möglich.

2. Wasser und Strom
Jeder Garten, der über einen Wasser- und Stromanschluß verfügt, muß für jedes Medium
eine junktionsfähige Messeinrichtung aufweisen. Jeder Garteninhaber ist für die
Funktionsfähigkeit der Meßeinrichtungen eigenverantwortlich. Bei Austausch von
Meßeinrichtungen ist der Vorstand in Kenntnis zu setzen.
Das Wasser wird im Frühjahr an- und im Herbst wieder abgestellt. Die Termine werden
durch Aushang und im Netz rechtzeitig bekanntgegeben. Elektroenergie steht ganzjährig
zur Verfügung.
Bei An- und Abstellen des Wassers werden durch den Vorstand die Meßeinrichtungen
abgelesen. Die Kassierung dieser Umlagen findet in der Regel 3 - 4 Wochen nach dem
Ablesen statt und wird ebenfalls rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Zahlung dieser Umlagen sind eine Bringepflicht. Bei Verhinderung am festgelegten
Termin ist jedes Mitglied verpflichtet Diese schnellstmöglich zu bezahlen.
Eine Kontaktaufnahme diesbezüglich, ist jederzeit möglich.

3. Arbeitsstunden
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet für den Verein Arbeitsstunden zu erbringen. Die
Anzahl der zu leistenden Stunden werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Arbeitsstunden können jeweils in der Zeit vom 01.04. bis 31.03. innerhalb von
Arbeitseinsätzen oder durch Absprache mit dem Vorstand abgeleistet werden.
Termine zu den Arbeitseinsätzen werden per Aushang oder im Netz bekanntgegeben.
Jedes Mitglied ist für den Nachweis der erbrachten Stunden eigenverantwortlich. Die
Kontrolle der geleisteten Stunden erfolgt zur Beitragskassierung. Für jede nicht erbrachte
Stunde ist ein Betrag von 15,46 € in die Vereinskasse zu zahlen.

4. Ruhezeiten
Auf dem Gelände des Kleingartenverein " Grüne Laube " e.V. gelten folgende Ruhezeiten:
Samstag 13:00 bis15:00 Uhr und ab 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertage ganztägig
In den Ruhezeiten sind geräuschintensive Arbeiten und ruhestörender Lärm zu unterlassen.
Auch außerhalb der Ruhezeiten ist darauf zu achten, dass Nachbarn und Besucher nicht
belästigt werden. Zum Zwecke zügiger Baumaßnahmen können Ausnahmen beim
Vorstand beantragt werden.

5. Baumaßnahmen
Neu- und Umbauten sind genehmigungspflichtig. Alle Baumaßnahmen müssen vor
Baubeginn beim Vorstand beantragt werden (Formular beim Vorstand oder auf der
Website).
Ausgenommen hiervon sind Umbauarbeiten innerhalb von bestehenden Gebäuden
und Sanierungsarbeiten, bei denen Größe und Form des Gebäudes nicht verändert
werden.
Der Bau von Kellern, Klärgruben und nichtortsveränderlichen Swimmingpools sind
innerhalb von Kleingärten nicht gestattet. Bei Übernahme einer Gartenlaube mit
vorhandenem Kamin, muss dieser von einem Schorsteinfeger begutachtet und
zugelassen werden. Die Betriebsgenehmigung vom Schornsteinfeger ist dem Vorstand
vorzulegen (Eine Kopie wird gefertigt). Ein Neubau ist nicht gestattet.

6. Charakter des Kleingartens
Jeder Pächter eines Kleingartens ist verpflichtet, den Charakter des Kleingartens
beizubehalten. Es ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Erholungs- , Nutz- und
Ziergarten zu achten. Hierbei gilt, dass Koniferen und Nadelgehölze nicht höher
als 2m sein dürfen. Bei übertriebenen Bestand von vorgenannten Gehölzen kann
vom Vorstand eine Auflage zum Entfernen erteilt werden.

7. Tierhaltung
Die Haltung von Tieren im Kleingarten ist beim Vorstand zu beatragen. Hierbei ist
der schriftliche Nachweis des Einverständnisses der benachbarten Garteninhaber
vorzulegen (Kopie wird gefertigt).
Ausgenommen hiervon sind Tiere, die sich nur dann im Garten aufhalten, wenn auch
der Garteninhaber anwesend ist. Es ist darauf zu achten, dass Nachbarn und Besucher
nicht durch die Anwesenheit dieser Tiere belästigt werden.
Hunde sind innerhalb der Anlage an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass
Hinterlassenschaften beseitigt werden.

8. Parken
Das Parken auf dem Gelände des Kleingartenverein " Grüne Laube " e.V. ist nur auf
den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Das Parken direkt an Gartenzäunen
ist nicht gestattet. Das Be- und Entladen auf dem Platz vor dem Vereinshem
ist zulässig, das Parken jedoch nicht. Der Rettungsweg zum Vereinsheim muss in jedem
Fall freigehalten werden. Beim Parken auf dem Vereinsgelände ist der Mitgliedsausweis
gut sichtbar im Auto auszulegen. Bei ausgelastetem Parkplatz ist selbstständig ein
ein Ausweichparkplatz außerhalb des Vereinsgeländes zu suchen.
Eine Verpflichtung zur Bereitstellung eines Parkplatz durch den Verein besteht nicht.

9. Gartenabgabe
Bei Gartenabgabe ist die Vorgehensweise im Vorfeld mit dem Vorstand abzusprechen.
Für jeden Pächter besteht die Möglichkeit den Garten selbst an neue Pächter zu
vermitteln. Die neuen Pächter sind dem Vorstand vor der Übergabe vorzustellen.
Erst nach Zustimmung des Vorstandes kann der Garten übergeben werden.

Kleingartenverein " Grüne Laube " e.V.
Der Vorstand